neues Coronavirus - SARS-CoV-2/COVID-19
SARS-COV-2 COVID-19
Die Abläufe in der Praxis sind noch bis auf weiteres entsprechend beeinträchtigt. Wir bauen auch künftig auf Ihre Vernunft, Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
SARS-COV-2 / COVID-19
BITTE BEACHTEN SIE
in unserer Praxis gilt weiterhin:
- Zutritt zur Praxis nur mit FFP2-Maske oder äquivalenter KN95-Maske
- Masken mit Ventil sind dabei nicht zulässig (unzureichender Fremdschutz)
- Zutritt und Aufenthalt nur für nur eine begrenzte Anzahl von Personen gestattet
- Begleitpersonen sind angewiesen, den Aufenthalt auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und dürfen nur in der Praxis verweilen, wenn für den Patienten besondere Betreuung oder Aufsicht notwendig ist
- bei akuten Erkältungssymptomen, grippaler Symptomatik, Fieber und / oder Aufenthalt in Risikogebiet für SARS-CoV-2 bzw.vnachvollziehbarem Risikokontakt -->> Praxis darf nicht betreten werden
- Es gelten weiterhin Hygienegrundregeln und Abstandsgebot - Mindestabstand 1,50m
- für Patienten ohne Termin müssen wir die Maßgabe deutlich strenger handhaben, nur akute dringliche Fälle zu behandeln
- auch Patienten mit Termin müssen unter Umständen bei Verzögerung die Praxis vorübergehend auch nochmals verlassen
- Terminverschiebungen / -absagen können notwendig sein
COVID-Impfung
Wir führen Impfungen gegen COVID-19 in unserer Praxis durch.
Bitte lassen Sie sich in unsere Warteliste aufnehmen.
Erfreulicherweise sind nun deutlich mehr Impfstoffe verfügbar.
auch jüngere Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit Impfwunsch derzeit ein zeitnahes Impfangebot erhalten.
Es gilt weiter, dass wir einen Termin erst vergeben können wenn wir eine verbindliche Zusage über die tatsächlich zugesicherte Liefermenge der wöchentlichen Zuteilung der Impfstoffe für die Praxis haben.
- Folglich können Termine jeweils nur relativ kurzfristig wenige Tage vorher von uns festgelegt und mitgeteilt werden.
- Im Fall von Restdosen (nicht eingehaltene Termine etc.) wird entsprechend der Warteliste besonders kurzfristig zur ggf. sofortigen Durchführung der Impfung abberufen, um möglichst keine Impfdosen verwerfen zu müssen.
Für die Aufnahme in die Warteliste benötigen wir:
- Namen und Geburtsdatum der zu impfenden Person
- Mobiltelefonnummer / Telefonnummer
- ggf. Angaben zu relevanten Vorerkrankungen / Allergien / relevante Befunde
- sonstige Gründe für Priorisierung z.B. Kontakt zu pflegebedürftigen u./o. geschwächten Personen, berufliche Indikation..
- Allergien / Allergiepass
- Medikamenten / ggf. Einnahmeplan
- Blutverdünnung
- 1. oder 2. Impfung?
- 3. Impfung / Booster (=1.Auffrischungsimpfung)?
- 4.Impfung (=2.Auffrischungsimpfung)?
- Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse -> Versichertenkarte / eGK
Zum Impftermin bitte vorbereiten / mitbringen:
Bitte schon einmal den Aufklärungsbogen und Anamnesebogen für den entsprechenden bereitgehaltenen Impfstoff,(s. folgende Weblinks RKI), den Sie dann zur Impfung mitbringen sollten, ausdrucken, durchlesen und, wenn Sie keine Fragen mehr haben, auch unterschreiben.
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Minderjährige Impflinge benötigen eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten für Einwilligung und Auflärungsbogen und sollen selbst auch eigenhändig unterschreiben.
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gesetzlich betreute Personen:
Einwilligung des Betreuers/ der Betreuerin
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auch IMPFUNG gegen Grippe / Influenza
hier in unserer Praxis
QR-Code
EU DIGITALE COVID-Zertifikate Geimpfte und-Genesene
Ausstellung der EU Zertifikate für Geimpfte und Genesene mit QR-Code jetzt auch in unserer Praxis - auch bei auswärts durchgeführter COVID-Impfung
- bei Impfung in unserer Praxis liegen die Daten ensprechend vor.
- bei auswärts durchgeführter Impfung benötigen wir einen jeweils einen gültigen Nachweis über die Impfung(en) und einen Identitätsnachweis mit Lichtbildausweis.
- bei Genesenen ist ebenfalls ein gültiger Nachweis über die Erkrankungsdaten und ein Identitätsnachweis mit Lichtbildausweis notwendig.
BITTE BEACHTEN SIE:
- bei Beauftragung anderer (z.B. Familie) , für Abholung Zertifikat / QR-Code, wenn persönliches Erscheinen nicht möglich, müssen oben angeführte Nachweise vorgelegt werden
sowie
- die unterschriebene Einwilligung betr. Notwendigkeit der Übermittlung personenbezogenen Daten des Pat. an von Bundesministerium für Gesundheit beauftragte Dienstleister für Erstellung eines Impfzertifikats/Genesenenzertifikats
->> bitte hier herunterladen: